Wir bilden 2010 wieder aus und suchen Auszubildende für den Beruf der/
des "Verwaltungsfachangestellte/n" (Fachrichtung Kommunal). Schriftliche Bewerbungen bitte bis 31.03.2010. Weitere Infos siehe: http://www.awista.info/de/ueber-uns/stellenangebote.html
Wir möchten hiermit nochmals auf die neuen Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Landkreis Starnberg hinweisen. Änderungen gibt es für folgende Wertstoffhöfe:
Wertstoffhof Berg:
März bis Oktober: Mi. und Fr. 14 - 18 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr
November bis Februar: Mi. und Fr. 12:30 - 16:30 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr
Wertstoffhof Feldafing:
Mo. 9 - 12 Uhr, Mi. 15 - 19 Uhr,
Fr. 14 - 18 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr
Wertstoffhof Gauting/Kraillinger Straße:
Mi. und Fr. 14 - 18 Uhr, Sa. 10 - 14 Uhr
Wertstoffhof Gilching:
Di. 14 - 18 Uhr, Mi. 9 - 12 Uhr und 15 - 18 Uhr,
Fr. 14 - 18 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr
Wertstoffhof Herrsching:
Di. 10 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr, Mi. 13 - 17:30 Uhr,
Do. 13:30 - 18:30 Uhr, Fr. 10 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr,
Sa. 8 - 13 Uhr
Wertstoffhof Pöcking:
Di. und Fr. 15 - 18 Uhr, Sa. 9 - 12 Uhr
Wertstoffhof Seefeld:
Di., Mi. und Fr. 13 - 18 Uhr, Sa. 8 - 13 Uhr
Wertstoffhof Starnberg:
November bis März:
Di. bis Fr. 8:30 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Sa. 8:30 - 13 Uhr
April bis Oktober:
Di. bis Fr. 8:30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Sa. 8:30 - 13 Uhr
Wertstoffhof Tutzing:
Di., Mi. und Fr. 8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr,
Do. 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
Sa. 8:30 - 13 Uhr
Wertstoffhof Wörthsee:
Di. 14 - 17 Uhr, Mi. 14 - 18 Uhr,
Fr. 14 - 17 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr
Der Abfallwirtschaftsverband Starnberg – AWISTA – erweitert damit sein Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Starnberg in einem beträchtlichen Umfang.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWISTA telefonisch unter 08151 2726-0 gerne zur Verfügung
TÜV-Süd zertifiziert AWISTA ein weiteres Mal als Entsorgungsfachbetrieb.
Am 30.04.2009 wurde der AWISTA erneut als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bestätigt.
Das Qualitätssiegel, das sich auf das Einsammeln und Lagern von Abfällen im Verantwortungsbereich des Abfallwirtschaftsverbandes bezieht, wurde ihm erstmals am 19.03.2007 erteilt.
Nach einer detaillierten Prüfung bestätigte der TÜV-Süd dem AWISTA in einer neuen Urkunde, dass die Starnberger Abfallfachleute die diesbezüglichen Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erfüllen.
Auf dem Prüfstand standen im Februar erneut die Verwaltung als auch die 17 Wertstoffhöfe des AWISTA und zwar in erster Linie hinsichtlich deren Organisation und Prozessabläufe, des bestehenden Risikomanagements, dem Zustand, der Qualität und Sicherheit der Anlagen sowie der personellen Besetzung des AWISTA.
Durch die erneute Verleihung der Urkunde zeigte der AWISTA, dass er den Anspruch und die Aufforderung, die Organisation und deren Betriebsabläufe ständig zu überprüfen und marktfähig zu halten, gut erfüllt hat.
Damit die Abfallentsorgung im Landkreis Starnberg reibungslos funktioniert, ist es wichtig, ein paar wenige grundlegende Regeln zu befolgen. Hierzu beachten Sie bitte, wie ein Abfallbehältnis am Leerungstag (bis spätestens 6 Uhr) bereitzustellen ist:
1. „Das Abfallbehältnis hat – wenn ein Gehweg vorhanden ist – auf dem Gehweg zur Leerung bereitzustehen.
2. „Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss das Behältnis am äußersten Rand der Fahrbahn bzw. an einem zugänglichen Ort, der nicht weiter als 5 m von der Fahrbahn entfernt ist, bereitstehen.“
Dies gilt für Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen. Obwohl diese Bereitstellungsregelung seit 1990 unverändert gilt, kommt es hierbei immer wieder zu Missverständnissen. Denn die Müllwerker taten in der Vergangenheit oftmals mehr, als sie hätten tun müssen. Zum Beispiel wurden die Abfallbehälter aus vielen Tonnenhäuschen geholt, obwohl ein Gehweg vorhanden ist. Auf den Fortbestand dieser Leistungen kann allerdings nicht auf Dauer vertraut werden. Eine derartige Verpflichtung bestand nie. Auch haben sich die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen zunehmend verändert und erschwert.
Gehen Sie daher auf Nummer sicher und stellen Sie Ihre Abfalltonnen wie oben beschrieben bereit. Sollten Sie hierzu Fragen haben, so rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0 81 51 / 27 26 - 0 an. Senden Sie uns ein Fax an 0 81 51 / 27 26 - 37 30 oder eine E-Mail an info@awista-starnberg.de – wir rufen Sie gerne zurück. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Bei Eingabe der jeweiligen Wohnortgemeinde und betreffenden Straße erhält man dann seinen individuellen – nur für seine Wohnstraße spezifischen – Terminkalender für die Abfallentsorgungstermine des Jahres als PDF zum Download. Da nur die individuellen Termine eingedruckt sind und im Internet eine großzügige Aufteilung auf 2 Halbjahre möglich war, ist der Kalender sehr übersichtlich. Sie erhalten diesen besonderen Service im Bereich »Termine > für Ihre Straße.