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Problemabfall

Regeln für besondere Abfallarten

 

Um den Richtlinien der umweltgerechten Entsorgung zu entsprechen, bitten wir Sie, dass Sie sich bei besonderen Abfallarten im Detail informieren. Hierzu steht Ihnen kostenlos unsere Abfallberatung zur Verfügung. Hotline: 0 81 51 / 27 26-0

 

Einige häufig vorkommende besondere Abfallarten und Ihren korrekten Entsorgungsweg haben wir hier aufgelistet:

 

Altholz

Altholz ist nicht gleich Altholz, da vor allem die Behandlung der Hölzer mit Imprägniermitteln und Farben den Weg der Verwertung oder Beseitigung bestimmt. Da eine Trennung von schadstoffbelasteten und schadstoffarmen Hölzern gemäß der Altholzverordnung vorgeschrieben ist, ist eine Trennung der Altholzmengen an den Wertstoffhöfen des Landkreises notwendig. Altholz kann sowohl stofflich, zum Beispiel in der Spanplattenindustrie, als auch thermisch verwertet werden. Dafür muss es aber bereits vor der Verwertung in bestimmte Schadstoffklassen sortiert werden. Deshalb ist Folgendes bei der Abgabe von Altholz zu beachten: An allen Wertstoffhöfen wird Altholz wie bisher in haushaltsüblichen Mengen bis max 1 qm angenommen.

 

Es gelten allerdings folgende Ausnahmen: Fensterstöcke, Außentüren und Türstöcke, Holz von Garagentoren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Holzbalkone, Zaunlatten, imprägnierte Gartenmöbel, Dachstühle, Bahnschwellen. Diese Althölzer können nur an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Dort stehen Container zur getrennten Anlieferung bereit. Sie finden diese auf der Wertstoffhofübersicht auf Seite 16 (Rückseite des Kalenders). Gekennzeichnet als „Altholz außen“. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Personal, oder rufen Sie die Servicenummer des AWISTA unter 0 81 51 / 27 26-21 oder -22 an.

 

 

Asbest – das Wichtigste zur Asbestentsorgung in Kürze:

Der Umgang mit Asbest birgt Gefahren für Gesundheit und Umwelt. Deshalb müssen Sie bei Abbrucharbeiten in der Regel eine Fachfirma beauftragen (bitte beim AWISTA nachfragen). Auch bei Kleinmengen müssen die strengen Vorschriften beim Umgang und Transport eingehalten werden.

 

Zu entsorgende Asbestzementprodukte müssen angefeuchtet und in staubdichter Folie oder Big Bags verpackt werden (Bezugsquellen bitte beim AWISTA erfragen). Kleine Mengen bis 50 kg (ca. 2-3 Platten) können an den Wertstoffhöfen in Andechs, Gauting-Buchendorf, Seefeld und Starnberg abgegeben werden.

 

Größere Mengen Asbestzementabfälle sind an der Anfallstelle angefeuchtet in Big Bags zu verpacken und mit gültiger Anlieferungsgenehmigung zur Deponie Nord-West (München-Fröttmaning) anzuliefern. Die Anlieferungsgenehmigung erhalten Sie beim AWISTA. Die Entsorgungskosten richten sich nach der jeweils gültigen Gebühr (derzeit 410 Euro/t).

 

>> Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt »Asbest

 

 

Leere Lackdosen und Dispersionsfarbeimer

Bisher wurden leere Lackdosen und Dispersionsfarbeimer meist beim Giftmobil abgegeben. Das muss nicht sein. Leere Lackdosen und Dispersionsfarbeimer sind Verpackungen mit dem Grünen Punkt. Deshalb können leere Lackdosen entweder in die Gelben Säcke gegeben oder an den Wertstoffhöfen, hier vor allem restentleerte Dispersionsfarbeimer, abgegeben werden. Bitte achten Sie darauf, dass möglichst keine Farb- oder Lösungsmittelreste in den Behältern sind.


Übrigens: Alte Maler-Utensilien gehören in den Restmüll, Farb- oder Lösungsmittelreste zum Giftmobil. Die Mitarbeiter an den 17 Wertstoffhöfen werden Sie bei der Anlieferung selbstverständlich entsprechend beraten.

 

 

Elektronik-Schrott

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe bei den Wertstoffhöfen ist kostenfrei. Sie sind als Besitzer eines Altgerätes verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt: Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen, und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektro-Altgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

1. Wiederverwendung von Altgeräten
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter – an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Gemeinde oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden Sie sich vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltsgeräten an Initiativen, die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter Geräte spezialisiert haben. Erkundigen Sie sich bitte beim AWISTA oder der Umweltberatung des Landratsamtes.

2. Verwertung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Elektrogeräte bestehen aus bis zu 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe, wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe, wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben ältere Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer. Die derzeit zurückkommenden Altgeräte enthalten häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe.

 

Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung:
Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.

90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freie Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.

Seit dem 24. März 2006 sind alle neuen Elektrogeräte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet. Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmensystemen abzugeben ist.

 

Elektro-Schrott kann an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

 

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