Informationen
Gebühren

Gerecht gestalten

 

Der AWISTA hat derzeit noch eine Struktur der Abfallgebühren, die die zahlreichen Leistungen der kommunalen Abfallwirtschaft über die zu zahlende graue Restmülltonne und die jeweils dafür fällige Gebühr abdeckt.

Ein direkter Zusammenhang zwischen tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen und der hierfür entrichteten Gebühr besteht daher heute nicht. Dies stellt den AWISTA vor die nicht immer einfache Aufgabe, sowohl die Abfallgebühren als auch die hierfür zur Verfügung gestellten abfallwirtschaftlichen Leistungen gerecht auszugestalten.

Ein besonderer Problemkreis, der immer wieder Anlass für Diskussionen ist, ist hierbei die Abfallentsorgung an den Wertstoffhöfen des AWISTA im Landkreis Starnberg. In der Vergangenheit hat der AWISTA hierbei versucht, allen Landkreisbürgern das gleiche Angebot zur Verfügung zu stellen, indem er Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen auf haushaltsübliche Mengen begrenzte und dies jedoch großzügig ausgestaltete. Bedauerlicherweise mussten wir in der jüngsten Vergangenheit nunmehr feststellen, dass diese Praxis zu einer Schieflage führte, die die Anlieferer größerer Mengen oder derjenigen, die die Wertstoffhöfe häufiger besuchten, deutlich gegenüber denjenigen bevorzugt, die die angebotenen Leistungen nur geringfügig oder in normalem Umfang in Anspruch nahmen.

Daher hat der AWISTA im Jahr 2006 Mengenbegrenzungen für einzelne Abfallfraktionen eingeführt, die es ermöglichen, allen Gebührenzahlern für die von Ihnen zu entrichtenden Gebühren die selben Leistungen in gleichem Maße und gleichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die genauen Mengenbegrenzungen je Abfallfraktion finden Sie im Bereich "Bring-System". Bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals. Abfallerzeuger, die Abfallmengen zu entsorgen haben, die die dort genannten Mengen überschreiten, müssen sich daher zukünftig selber um entsprechende Entsorgungsdienstleistung bemühen. Eine Finanzierung dieser deutlich über dem Durchschnitt liegenden Abfallmengen durch die Allgemeinheit wird im Landkreis Starnberg im Sinne der allgemeinen Gebührengerechtigkeit jedenfalls zukünftig nicht mehr stattfinden können.

 

Gebühren unterhalb des Durchschnitts

In Zeiten, in denen alles teurer wird, ist es daher sicherlich eine gute Nachricht, dass der AWISTA die Abfallgebühren, die bereits zum 01.01.2005 um durchschnittlich 5 % gesenkt wurden, im Jahr 2008 um weitere 10% gesenkt hat. Damit liegen die Abfallgebühren in unserem Verantwortungsbereich weiterhin unter dem bayerischen Durchschnitt!

Das Ziel, eine kundenorientierte Abfallentsorgung im Landkreis Starnberg zu gewährleisten und gleichzeitig sparsam und verantwortlich mit den Geldern der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Starnberg umzugehen, hat der AWISTA damit einmal mehr erreicht. Trotzdem wird uns dies nicht zufrieden stellen, und wir werden weitere Anstrengungen zur betrieblichen Weiterentwicklung und Optimierung unternehmen.

 

>> Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in unserer Gebührensatzung

 

 

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