Kein Baustoff hat in den letzten Jahren soviel "Staub" aufgewirbelt wie Asbest. Früher waren es die extreme Hitzebeständigkeit und Widerstandsfähigkeit, die Asbest zu einem beliebten Baustoff werden ließen - heute ist es die nachgewiesene Gesundheitsgefährdung im Bereich der Krebserkrankungen, die Asbest zu einer gefährlichen Altlast machen.
Asbest darf bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr verarbeitet werden. In vielen Bereichen jedoch ist Asbest noch zu sanieren und zu entsorgen. Dieses Merkblatt gibt Ihnen wichtige Informationen zum richtigen Umgang mit Asbest.
Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale und besteht im wesentlichen aus Magnesiumsilikaten. Man unterscheidet zwischen schwach gebundenen (= Weichasbest) und fest gebundenen (= Asbestzement) Faserprodukten. Asbestzement wurde bis Ende der 80er Jahre v. a. in Form von Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Lüftungskanälen, Blumenkästen oder als Reibungsbelag von Bremsen und Kupplungen etc. eingesetzt. Der wesentlich gefährlichere Weichasbest diente meist zu Dämm-, Isolations- und Feuerschutzzwecken (Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen, Dichtungsmaterial).
Der Bauherr ist verpflichtet, vor Beginn von Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen das Gebäude oder den Gebäudeteil auf das Vorhandensein asbesthaltiger Baustoffe zu untersuchen. Er hat sich hierzu eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.
Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte oder gespaltene Asbestfasern die Atemwege. Besonders kritisch sind Faserbruchstücke, die mit der Atemluft in die Lunge gelangen und zu unheilbaren Krankheiten (Asbestose, Lungenkrebs) führen können. Vom Einatmen der Fasern bis zum Ausbruch der Erkrankung können mehrere Jahrzehnte vergehen. Das Risiko steigt sowohl mit der Dauer der Belastung als auch mit der Intensität.
Die größte Gefahr geht von Weichasbest (z. B. Spritzasbest) aus, da hier die Fasern nur schwach gebunden sind. Bereits durch leichtes Anstoßen oder durch Erschütterung kann Asbeststaub in die Luft gelangen.
In Erzeugnissen aus Asbestzement sind die Asbestfasern dagegen relativ fest und ungefährlich eingebunden. Liegen an diesen Produkten bereits Fasern in freier Form vor (z. B. bei einer verwitterten Dacheindeckung) oder werden die Asbestzementerzeugnisse (z. B. Well- und Fassadenplatten) abgebaut, gebrochen oder gar zersägt, kann dies zu einer Gefährdung der Gesundheit führen.
Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest oder asbesthaltigen Produkten muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch frei werdende Asbestfasern auftreten kann. Deshalb hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, die beim Umgang mit Asbest beachtet werden müssen (Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), Gefahrstoffverordnung, LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle"). Generell gilt folgendes:
Asbestprodukte sind möglichst so zu entfernen, dass das Freisetzen von Asbestfasern vermieden wird, das bedeutet:
Die Asbestzementabfälle aus dem Landkreis Starnberg werden derzeit auf der Restmülldeponie München Nord-West unter besonderen Schutzvorkehrungen abgelagert. Um eine Gefährdung des Personals auszuschließen, müssen sie in staubdichten Kunststoffsäcken (big-bags bzw. Platten-big-bags) angeliefert werden.
Zum Transport von Asbest benötigen gewerbliche Transporteure eine Transportgenehmigung nach § 49 KrW/AbfG, die sie beim Landratsamt Starnberg erhalten. Keine Transportgenehmigung ist bei Privatanlieferungen nötig.
Zur Entsorgung auf der Restmülldeponie München Nord-West ist grundsätzlich eine Anliefergenehmigung des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg nötig (diese entfällt für Anlieferung von Kleinmengen an den o. g. Wertstoffhöfen).
Bei Mengen über 2 Tonnen pro Jahr ist zusätzlich ein Entsorgungsnachweis der Deponie erforderlich und vor dem Transport dem Landratsamt Starnberg in Kopie zuzuleiten.
Herr Herbert Schwarz
412.1 SB
Fachbereich 41 Immissionsschutz, Abfallwirtschaft
Energie- und Umweltberatung
Strandbadstr. 2
D-82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-442
FAX: 08151 148-524
E-Mail: Umweltberatung@LRA-starnberg.de
Raum: 156
Abfallwirtschaftsverband Starnberg
Moosstraße 5
D-82319 Starnberg
Telefon: 08151 2726 -0
FAX: 08151 2726 -30
E-Mail: info@awista-starnberg.de
Gewerbeaufsichtsamt München
Regierung von Oberbayern
Heßstraße 130
D-80797 München
Telefon: 089 21 76 - 1
FAX: 089 21 76 - 3102
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Internet-URL: www.gaa-m.bayern.de
Restmülldeponie München Nord-West
Werner-Heisenberg-Allee 62
D-80937 München
Telefon: 0 89 32 47 69 41
Folgende Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 zum Abbau von Asbestzementprodukten sind uns derzeit im Landkreis Starnberg bekannt:
Horst Koder GmbH
Am Huberanger 6
82346 Andechs
Tel. 08152 1269
Fax 08152 5855
Paul Mayr Bedachungen
Leutstettener Str. 2
82319 Starnberg
Tel. 08151 13822
Fax 08151 744707
Andreas & Karl-Michael Friedinger
Truhenseeweg 1a
82319 Starnberg
Tel. 08151 8884
Strobl GmbH
Steyrerweg 1
82346 Frieding
Tel. 08152 1873
Fax 08152 8599
Peter Krahe Dachdeckerei
Schloßbergstr. 16
82319 Starnberg
Tel. 08151 14647
A. Gansneder GmbH
Starnberger Str. 21
82343 Pöcking
Tel. 08157 8576
Fax 08157 6312
Erwin Miller GmbH Dachdeckerei
Dorfstr. 8
82349 Fronloh
Tel. 089 8500525
Fax 089 8500627
RW Holzbautechnik GmbH
Brucker Str. 21
82266 Inning
Tel. 08143 1582
Fax 08143 7302
Weitere Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 finden Sie evtl. im Branchenbuch unter Dachdeckereien, Zimmereien oder Abbruchunternehmen.
Eine Liste von Fachfirmen für Beratung, Planung und Durchführung von Weichasbest-Sanierungen sowie Entsorgung von asbesthaltigen Elektro-Nachtspeicheröfen erhalten Sie bei der Umweltberatung des Landratsamtes Starnberg sowie beim Abfallwirtschaftsverband Starnberg.
wir suchen für unseren Wertstoffhof in Gilching zum 1.3.2012 eine(n) Wertstoffhofleiter(in) für ein ...
››› weiter lesenBei Eingabe der jeweiligen Wohnortgemeinde und betreffenden Straße erhält man dann seinen individuel...
››› weiter lesen