Informationen
Asbest

Asbestmerkblatt

 

Wissenswertes für Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten sowie Entsorgung von Asbestzementerzeugnissen im Landkreis Starnberg

 
Kein Baustoff hat in den letzten Jahren soviel "Staub" aufgewirbelt wie Asbest. Früher waren es die extreme Hitzebeständigkeit und Widerstandsfähigkeit, die Asbest zu einem beliebten Baustoff werden ließen - heute ist es die nachgewiesene Gesundheitsgefährdung im Bereich der Krebserkrankungen, die Asbest zu einer gefährlichen Altlast machen.

Asbest darf bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr verarbeitet werden. In vielen Bereichen jedoch ist Asbest noch zu sanieren und zu entsorgen. Dieses Merkblatt gibt Ihnen wichtige Informationen zum richtigen Umgang mit Asbest.

 

Was ist Asbest und wo wurde Asbest eingesetzt?


Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale und besteht im wesentlichen aus Magnesiumsilikaten. Man unterscheidet zwischen schwach gebundenen (= Weichasbest) und fest gebundenen (= Asbestzement) Faserprodukten. Asbestzement wurde bis Ende der 80er Jahre v. a. in Form von Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Lüftungskanälen, Blumenkästen oder als Reibungsbelag von Bremsen und Kupplungen etc. eingesetzt. Der wesentlich gefährlichere Weichasbest diente meist zu Dämm-, Isolations- und Feuerschutzzwecken (Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen, Dichtungsmaterial).

Der Bauherr ist verpflichtet, vor Beginn von Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen das Gebäude oder den Gebäudeteil auf das Vorhandensein asbesthaltiger Baustoffe zu untersuchen. Er hat sich hierzu eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.

 

Was macht Asbest so gefährlich?


Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte oder gespaltene Asbestfasern die Atemwege. Besonders kritisch sind Faserbruchstücke, die mit der Atemluft in die Lunge gelangen und zu unheilbaren Krankheiten (Asbestose, Lungenkrebs) führen können. Vom Einatmen der Fasern bis zum Ausbruch der Erkrankung können mehrere Jahrzehnte vergehen. Das Risiko steigt sowohl mit der Dauer der Belastung als auch mit der Intensität.

Die größte Gefahr geht von Weichasbest (z. B. Spritzasbest) aus, da hier die Fasern nur schwach gebunden sind. Bereits durch leichtes Anstoßen oder durch Erschütterung kann Asbeststaub in die Luft gelangen.

In Erzeugnissen aus Asbestzement sind die Asbestfasern dagegen relativ fest und ungefährlich eingebunden. Liegen an diesen Produkten bereits Fasern in freier Form vor (z. B. bei einer verwitterten Dacheindeckung) oder werden die Asbestzementerzeugnisse (z. B. Well- und Fassadenplatten) abgebaut, gebrochen oder gar zersägt, kann dies zu einer Gefährdung der Gesundheit führen.

 

Was muss beim Umgang mit Asbest beachtet werden?


Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest oder asbesthaltigen Produkten muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch frei werdende Asbestfasern auftreten kann. Deshalb hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, die beim Umgang mit Asbest beachtet werden müssen (Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), Gefahrstoffverordnung, LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle"). Generell gilt folgendes:

  • Befinden sich eingebaute Asbestzementteile noch in gutem Zustand, müssen diese in der Regel nicht entfernt bzw. ersetzt werden.
  • Ist eine Entsorgung asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519, die die Sanierungsarbeiten unter hohen Schutzvorkehrungen ausführen, beauftragt werden (Sondermarkierung Firmenliste).
  • Ausnahme: Bei Asbestzementprodukten dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Transport in geringem Umfang auch von anderen (Privat-) Personen durchgeführt werden. Allerdings sind auch hier die Sicherheitsvorschriften der TRGS 519 genauestens einzuhalten.
  • Die vorgesehenen Arbeiten sind durch die Fachfirma unverzüglich, spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Baumaßnahme, dem Gewerbeaufsichtsamt München Land anzuzeigen.



Worauf ist nach TRGS 519 zu achten?


Asbestprodukte sind möglichst so zu entfernen, dass das Freisetzen von Asbestfasern vermieden wird, das bedeutet:

  • Dachflächen und Fassaden dürfen nicht mit Hochdruckreinigungsgeräten, Drahtbürsten oder anderen harten Gegenständen gereinigt werden.
  • Asbestzementprodukte aller Art sind während der Arbeit und des Transports immer feucht zu halten.
  • Es ist geeignete Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Atemschutzmasken etc.) zu benutzen.
  • Um keine krebserregenden Fasern freizusetzen, dürfen Asbestprodukte nicht geschnitten, gebohrt, geschliffen, gebrochen, beschädigt oder mit Hochdruckreiniger gesäubert werden.
  • Um möglichst wenig Bruch zu verursachen, dürfen asbesthaltige Materialien nicht geworfen werden, Schuttrutschen jeder Art sind unzulässig.
  • Ausgebaute Asbestzementprodukte dürfen nicht veräussert oder wieder verwendet werden.
  • Vor dem Transport sind Asbestzementabfälle nochmals zu befeuchten und in staubdichter Folie oder so genannte big-bags (große, staubdichte Kunststoffsäcke) zu verpacken.
  • Mit asbesthaltigem Staub verschmutzte Teile, z. B. Glaswollematerialien, Holzunterkonstruktion, Schutzkleidung usw., sind mit Faserbindemittel zu behandeln oder zu durchfeuchten und staubdicht in Säcke zu verpacken.


      

Wie und wo wird Asbestzement entsorgt?


Die Asbestzementabfälle aus dem Landkreis Starnberg werden derzeit auf der Restmülldeponie München Nord-West unter besonderen Schutzvorkehrungen abgelagert. Um eine Gefährdung des Personals auszuschließen, müssen sie in staubdichten Kunststoffsäcken (big-bags bzw. Platten-big-bags) angeliefert werden.

  • Größere Mengen Asbestzementabfälle sind an der Anfallstelle durchfeuchtet in big-bags zu verpacken und direkt zur Deponie Nord-West anzuliefern. Die Entsorgungskosten richten sich nach der jeweils gültigen Restmüllgebühr (derzeit 410 Euro/t).
  • Kleinere haushaltsübliche Mengen an Asbestzement (max. 3 Platten bzw. 50 kg) können, sofern sie durchfeuchtet und in eine staubdichte Folie eingepackt sind, kostenfrei an den Wertstoffhöfen in Andechs, Gauting (Buchendorf), Seefeld oder Starnberg abgegeben werden. Sie werden dort in big-bags verpackt.
  • In jedem Fall empfiehlt sich vorher eine Rücksprache mit dem Fachbereich Abfallwirtschaft im Landratsamt Starnberg!
  • Geeignete big-bags (90 x 90 x 110 cm) und Platten-big-bags (260 x 125 x 35 cm) erhalten Sie z. B. bei den unten genannten Fachfirmen.

 

Transportgenehmigung und Entsorgungsnachweis


Zum Transport von Asbest benötigen gewerbliche Transporteure eine Transportgenehmigung nach § 49 KrW/AbfG, die sie beim Landratsamt Starnberg erhalten. Keine Transportgenehmigung ist bei Privatanlieferungen nötig.

Zur Entsorgung auf der Restmülldeponie München Nord-West ist grundsätzlich eine Anliefergenehmigung des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg nötig (diese entfällt für Anlieferung von Kleinmengen an den o. g. Wertstoffhöfen).

Bei Mengen über 2 Tonnen pro Jahr ist zusätzlich ein Entsorgungsnachweis der Deponie erforderlich und vor dem Transport dem Landratsamt Starnberg in Kopie zuzuleiten.

 

Nochmals das Wichtigste in Kürze

 

  • Der Umgang mit Asbest birgt große Gefahren für Gesundheit und Umwelt in sich. Deshalb müssen Sie in der Regel eine Fachfirma beauftragen (Sondermarkierung Firmenliste).
  • Auch bei Kleinmengen müssen strenge Vorschriften beim Umgang und Transport eingehalten werden.
  • Zu entsorgende Asbestzementprodukte müssen durchfeuchtet und in staubdichter Folie oder big-bags verpackt werden.
  • Je nach Menge ist Asbestzement an o. g. Wertstoffhöfen oder direkt zur Restmülldeponie München Nord-West anzuliefern. Beachten Sie bitte die Nachweispflichten!

      

Wichtige Ansprechpartner

 

Beratung


Herr Herbert Schwarz
412.1 SB
Fachbereich 41 Immissionsschutz, Abfallwirtschaft
Energie- und Umweltberatung
Strandbadstr. 2
D-82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-442
FAX: 08151 148-524
E-Mail: Umweltberatung@LRA-starnberg.de
Raum: 156
   

Vereinfachter Entsorgungsnachweis


Abfallwirtschaftsverband Starnberg
Moosstraße 5
D-82319 Starnberg
Telefon: 08151 2726 -0
FAX: 08151 2726 -30
E-Mail: info@awista-starnberg.de


Anzeige von Arbeiten mit Asbest


Gewerbeaufsichtsamt München
Regierung von Oberbayern
Heßstraße 130
D-80797 München
   
Telefon: 089 21 76 - 1
FAX: 089 21 76 - 3102
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Internet-URL: www.gaa-m.bayern.de

 

 

Entsorgungsnachweis

 

Restmülldeponie München Nord-West
Werner-Heisenberg-Allee 62
D-80937 München
   
Telefon: 0 89 32 47 69 41
   

Folgende Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 zum Abbau von Asbestzementprodukten sind uns derzeit im Landkreis Starnberg bekannt:

Horst Koder GmbH
Am Huberanger 6
82346 Andechs
Tel. 08152 1269
Fax 08152 5855
   

Paul Mayr Bedachungen
Leutstettener Str. 2
82319 Starnberg
Tel. 08151 13822
Fax 08151 744707
   

Andreas & Karl-Michael Friedinger
Truhenseeweg 1a
82319 Starnberg
Tel. 08151 8884

Strobl GmbH
Steyrerweg 1
82346 Frieding
Tel. 08152 1873
Fax 08152 8599
   

Peter Krahe Dachdeckerei
Schloßbergstr. 16
82319 Starnberg
Tel. 08151 14647
   

A. Gansneder GmbH
Starnberger Str. 21
82343 Pöcking
Tel. 08157 8576
Fax 08157 6312

Erwin Miller GmbH Dachdeckerei
Dorfstr. 8
82349 Fronloh
Tel. 089 8500525
Fax 089 8500627
   

RW Holzbautechnik GmbH
Brucker Str. 21
82266 Inning
Tel. 08143 1582
Fax 08143 7302
   

Weitere Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 finden Sie evtl. im Branchenbuch unter Dachdeckereien, Zimmereien oder Abbruchunternehmen.

Eine Liste von Fachfirmen für Beratung, Planung und Durchführung von Weichasbest-Sanierungen sowie Entsorgung von asbesthaltigen Elektro-Nachtspeicheröfen erhalten Sie bei der Umweltberatung des Landratsamtes Starnberg sowie beim Abfallwirtschaftsverband Starnberg.

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